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NecrofiendHast Du recht.
Nur ist es halt keine Körperverletzung, wenn es für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nötig ist…
wir stellen also fest:
dieser tritt ins gesicht war für die aufrechterhaltung der öffentlichen ordnung nötig, und der ausführende polizist hat sich innerhalb der gesetzlichen grenzen bewegt. aha, danke – und ich dachte schon, dass es verboten wäre, jemandem einfach so in die fresse zu treten.