Re: Polizeibrutalität

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xGROBIx

Registriert seit: 22.11.2006

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NecrofiendUnter Selbstjustiz verstehe ich eher „ich rotte mich mit meinen Freunden zusammen und hänge xy auf, weil ich weiß oder glaube, daß er das und das getan hat“. Was völlig anderes, als wenn ich jemanden totschlage, der nachts in mein Haus eindringt. In letzterem besteht ja akutes Gefahrenpotential für mich und ich habe auch wenig davon, wenn er mich zuerst umlegt und danach dafür 15 Jahre kriegt…

Ganz klare juristische Antwort: Es kommt darauf an. Auch beim Thema Notwehr gilt wie immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (wenn auch nicht im selben Maße wie z.b. bei einem Polizeibeamten). Wenn Du einen Taschendieb totprügelst weil er Dir Deinen Geldbeutel klauen wollte, landest Du vollkommen zurecht im Knast. Und selbst beim Einbrecher wirst Du Dir die Frage stellen lassen müssen, ob es denn nicht ausgereicht hätte, den Einbrecher nur bewußtlos zu schlagen. Kommt natürlich auf den Einzelfall drauf an.

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Stay true, stay metal, Ingrid
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