Re: Polizeibrutalität

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Necrofiend

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xGROBIxGanz klare juristische Antwort: Es kommt darauf an. Auch beim Thema Notwehr gilt wie immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (wenn auch nicht im selben Maße wie z.b. bei einem Polizeibeamten). Wenn Du einen Taschendieb totprügelst weil er Dir Deinen Geldbeutel klauen wollte, landest Du vollkommen zurecht im Knast. Und selbst beim Einbrecher wirst Du Dir die Frage stellen lassen müssen, ob es denn nicht ausgereicht hätte, den Einbrecher nur bewußtlos zu schlagen.

Naja, sowas ist halt leichter gesagt, als getan. Bin ja nicht Chuck Norris, und eine so klare Unterscheidung zwischen Betäubungs- und echtem Schaden, wie in einem Rollenspiel oder im Film, gibt ja in echt ja auch nicht. Und man geht doch lieber auf Nr. sicher.

Außerdem denkt doch in der Situation eh‘ niemand wirklich klar…

Jedenfalls, habe ist das generell mehr eine Horrorvorstellung, wegen sowas Ärger zu kriegen, als der eigentlich Überfall.

xGROBIx
Kommt natürlich auf den Einzelfall drauf an.

Das sowieso.

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