Re: Polizeibrutalität

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Der arme Kunrad

Registriert seit: 20.09.2005

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xGROBIxGanz klare juristische Antwort: Es kommt darauf an. Auch beim Thema Notwehr gilt wie immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (wenn auch nicht im selben Maße wie z.b. bei einem Polizeibeamten). Wenn Du einen Taschendieb totprügelst weil er Dir Deinen Geldbeutel klauen wollte, landest Du vollkommen zurecht im Knast. Und selbst beim Einbrecher wirst Du Dir die Frage stellen lassen müssen, ob es denn nicht ausgereicht hätte, den Einbrecher nur bewußtlos zu schlagen. Kommt natürlich auf den Einzelfall drauf an.

Kleine Korrektur: Verhältnismäßigkeit ist bei Notwehr grundsätzlich nicht notwendig. Die Grenze bestimmt sich daraus, welche Handlung erforderlich ist, um den Angriff endgültig abzuwehren. Wenn die Notwehrhandlung nicht völlig übertrieben ist, hält sie der Prüfung auch stand, deswegen stimmt das mit dem Taschendieb natürlich schon.
Edit: wollte nicht den Oberlehrer machen – sorry, haha. Manchmal gehts mit einem durch.

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Waits: Wenn du Klempner bist, dann ist das Klempnern das, was du tust – nicht das, was du bist.[..] Selbst wenn du der beste Klempner der Stadt bist, rund um die Uhr arbeitest und ständig die tollsten neuen Klempnertricks erfindest – das Potenzial deiner Persönlichkeit ist nicht darauf beschränkt. Es ist so groß wie das Universum.