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Der arme KunradKleine Korrektur: Verhältnismäßigkeit ist bei Notwehr grundsätzlich nicht notwendig. Die Grenze bestimmt sich daraus, welche Handlung erforderlich ist, um den Angriff endgültig abzuwehren. Wenn die Notwehrhandlung nicht völlig übertrieben ist, hält sie der Prüfung auch stand, deswegen stimmt das mit dem Taschendieb natürlich schon.
Edit: wollte nicht den Oberlehrer machen – sorry, haha. Manchmal gehts mit einem durch.
Kein Ding, grad mal nachgeschlagen und Du hast natürlich Recht, man spricht vom Maß der Notwehr. Wobei das ja letztlich auch heißt, daß die Notwehr angemessen im engeren Sinn sein muss, man aber auch mit sich mit ungeeigneten Mitteln wehren darf! 😆
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!http://www.lastfm.de/user/xGROBIx