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xGROBIxKein Ding, grad mal nachgeschlagen und Du hast natürlich Recht, man spricht vom Maß der Notwehr. Wobei das ja letztlich auch heißt, daß die Notwehr angemessen im engeren Sinn sein muss, man aber auch mit sich mit ungeeigneten Mitteln wehren darf! 😆
Es lebe das BGB und so! Allerdings sehr bedenklich, was die Rechtsprechung teilweise macht.
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Waits: Wenn du Klempner bist, dann ist das Klempnern das, was du tust – nicht das, was du bist.[..] Selbst wenn du der beste Klempner der Stadt bist, rund um die Uhr arbeitest und ständig die tollsten neuen Klempnertricks erfindest – das Potenzial deiner Persönlichkeit ist nicht darauf beschränkt. Es ist so groß wie das Universum.