Re: Polizeibrutalität

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Heavy_Malte

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xGROBIxDer Einsatz von Lockspitzeln ist ja nichts ungewöhnliches, auch in den letzten Jahren, siehe z.b. G8 im Jahr 2007 oder beim NPD-Verbotsverfahren. Das ist zwar auch innerhalb der Rechtssprechung sehr umstritten, aber grundsätzlich unzulässig ist das in der Strafprozessordnung zunächst mal nicht. In Österreich sieht das z.b. ganz anders aus, da ist der Einsatz von Lockspitzeln verboten. Aber auch wenn das rechtlich vielleicht nicht unzulässig, moralisch ist das doch höchst verwerflich in meinen Augen…

Wenn Wiki recht aht dann schon:
Allein die Anwesenheit dieser verkleideten Polizeibeamten ist gesetzwidrig, da sich nach §18 bzw. §12 des bundesdeutschen Versammlungsgesetzes Polizeibeamte, die auf Demonstrationen entsandt wurden, der Demonstrationsleitung zu erkennen geben müssen[8].

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