Re: Polizeibrutalität

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abrakadabra

Registriert seit: 31.03.2008

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ein paar gedanken zu eurer debatte:
es gibt grundsätzlich zwei möglichkeiten dafür, dass ein angezeigter fall von polizeibrutalität kein tatsächlicher fall von polozeibrutalität war, also etwas, dass die tatsächliche „ziffer“ verringert:

1, der kläger schildert die situation falsch (entweder er lügt, oder er bildet sich etwas ein).
2, der kläger kennt die gesetzeslage nicht anständig, und denkt nur, dass es polizeibrutalität war. in wirklichkeit handelten die beamten im rahmen des gesetzes.

wie könnte man versuchen die häufigkeit der obigen situationen zu schätzen?
ad 1, man könnte die fälle betrachten in denen nach der aussage des zeugen zusätzliche (wirklich glaubwürdige) beweise aufgetaucht sind. in wieviel fällen bestätigten sie die aussage des zeugen, in wievielen fällen bewiesen sie die unschuld der beamten? so lässt sich die wahrscheinlichkeit für fall (1) ungefähr schätzen.

ad 2, man betrachte jene fälle, in denen klargestellt wurde, dass die anschuldigungen nicht für eine verurteilung ausreichen, selbst wenn sie bewiesen werden können. wie oft kommt das durchschnittlich vor?

ich besitze solche statistiken nicht, aber man könnte sie zweiffellos anfertigen. wenn ich raten müsste, würde ich sagen, dass beides relativ selten ist. eine falsche beschuldigung (wenn sich das dann beweisen lässt) ist ein übles verbrechen, und zweiter fall ist glaub ich auch nicht allzu häufig.

dass es durchaus plausibel ist als opfer von polizeibrutalität keine anzeige zu erstatten, ist aber nicht weit hergeholt, und auch dazu lassen sich leicht statistiken anfertigen.

fazit: warum quantitative aussagen über das „dunkelfeld“ nicht möglich sein sollen, ist für mich nicht nachzuvollziehen. man braucht nur geeignete statistiken anfertigen.