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abrakadabraein paar gedanken zu eurer debatte:
es gibt grundsätzlich zwei möglichkeiten dafür, dass ein angezeigter fall von polizeibrutalität kein tatsächlicher fall von polozeibrutalität war, also etwas, dass die tatsächliche „ziffer“ verringert:1, der kläger schildert die situation falsch (entweder er lügt, oder er bildet sich etwas ein).
2, der kläger kennt die gesetzeslage nicht anständig, und denkt nur, dass es polizeibrutalität war. in wirklichkeit handelten die beamten im rahmen des gesetzes.wie könnte man versuchen die häufigkeit der obigen situationen zu schätzen?
ad 1, man könnte die fälle betrachten in denen nach der aussage des zeugen zusätzliche (wirklich glaubwürdige) beweise aufgetaucht sind. in wieviel fällen bestätigten sie die aussage des zeugen, in wievielen fällen bewiesen sie die unschuld der beamten? so lässt sich die wahrscheinlichkeit für fall (1) ungefähr schätzen.ad 2, man betrachte jene fälle, in denen klargestellt wurde, dass die anschuldigungen nicht für eine verurteilung ausreichen, selbst wenn sie bewiesen werden können. wie oft kommt das durchschnittlich vor?
ich besitze solche statistiken nicht, aber man könnte sie zweiffellos anfertigen. wenn ich raten müsste, würde ich sagen, dass beides relativ selten ist. eine falsche beschuldigung (wenn sich das dann beweisen lässt) ist ein übles verbrechen, und zweiter fall ist glaub ich auch nicht allzu häufig.
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Noch eine Anmerkung zu deiner Vermutung, die unbegründete Anzeige komme selten vor: Dieses Argument lässt sich verallgemeinern und deshalb möchte ich auf das sog. Trichtermodell hinweisen, das den Filterprozess im Strafverfahren veranschaulicht. In diesem Pdf findet sich auf Seite 47 ein Schaubild: http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832953133_lese01.pdf . Es lässt sich auf Grundlage der PKS immerhin die generelle Aussage treffen, dass die Verurteilung auf eine Anzeige hin auch bei ,,aufgeklärten“ Taten (das sind die, zu denen ein Tatverdächtiger namentlich ermittelt werden kann) seltener vorkommt als Verfahrenseinstellungen und Freisprüche.
Edit: Soeben entnehme ich der Presse, dass 95% aller Verfahren wegen angezeigter Körperverletzungen durch Amtsträger (in der Regel Polizisten) eingestellt werden. Das heißt, im Jahr sind es etwa 100 erfasste Fälle, in denen die Feststellung statthaft ist, es handele sich um strafbare Polizeibrutalität. Wenn nun der von der SZ interviewte Kriminologe eine Dunkelziffer von weit über 2000 Fällen pro Jahr behauptet, dabei aber gleichzeitig einräumt, dass es dafür keine ausreichende Datengrundlage gibt, dann muss man sich wundern.
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