Re: Polizeibrutalität

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Veraergerter_Bahnkunde

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LeukonStrafrechtliche Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) werden schon immer von einer unabhängigen Instanz geführt, nämlich der Staatsanwaltschaft. Mir scheint, dass das oft übersehen wird.

Das unabhängig darf aber gerne in Anführungszeichen gesetzt werden.

Das Problem ist doch, dass es für Außenstehende völlig anders wirkt. Da werden Leute zusammengeschlagen und nach erfolgloser Anzeige bekommen sie auch noch eine Gegenanzeige, das kann kein Gerechtigkeitsempfinden auslösen.

Und ich wiederhole mich da gern

Momentan ist schon klar, dass die Staatsanwaltschaften da wenig tun (wollen/können/dürfen). Die hacken sich ja mit der Beschneidung des eigenen „Fronteinsatzteams“ selbst die Augen aus.

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