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xGROBIxnaja, das ist ja ein ganz klarer automatismus, wenn ein beamter unmittelbaren zwang anwendet, muss es ja verhältnismäßig sein, deswegen muss der täter/das opfer natürlich widerstand geleistet haben. wenn ein beamter keine gegenanzeige erstattet, kommt das ja in gewisser weise einem schuldeingeständnis gleich.
ja, das ist genau der punkt: wenn das opfer wirklich widerstand geleistet hat, warum hat man die anzeige wegen widerstandes gegen vollstreckungsbeamte dann nicht SOFORT erstattet? ich sehe keinen grund dafür, dass die polizei damit warten sollte, bis jemand sie zuerst anzeigt.