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[Quote] In erster Instanz hatte bereits ein Schöffengericht die Polizeibeamten freigesprochen. Der Verletzte konnte die von der Verteidigung angezweifelten Fußtritte keinem der Angeklagten zuordnen.*
[Quote] Neben Frakturen an Augen- und Stirnhöhle erlitt der Nebenkläger auch eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma
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