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,,Geldstrafe auf Bewährung“ gibt es nicht. Hoffen wir einmal, dass der Redakteur im Übrigen sorgfältiger gearbeitet hat. Der Darstellung im Bericht zufolge jedenfalls klare in-dubio-Sache: ,,Der Verletzte konnte die (…) Fußtritte keinem der Angeklagten zuordnen“. In so einem Fall musste die Kammer freisprechen.
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