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Leukon Der Darstellung im Bericht zufolge jedenfalls klare in-dubio-Sache: ,,Der Verletzte konnte die (…) Fußtritte keinem der Angeklagten zuordnen“. In so einem Fall musste die Kammer freisprechen.
Na dann ist ja alles in Butter!
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!http://www.lastfm.de/user/xGROBIx