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xGROBIxKommt da nicht gemeinschaftlich begangene körperverletzung in betracht?
Ja doch, im Prinzip schon. Aber so wie ich das verstanden habe, wurde ausgesagt, dass nur einer der beiden Polizisten zugeschlagen habe. Wenn der andere nur anwesend gewesen ist, reicht das nicht einmal für die Annahme von Beihilfe.
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