Home › Foren › METAL HAMMER’s Ballroom › Talkpit › Polizeibrutalität › Re: Polizeibrutalität
Wenn der Artikel den Richter korrekt zitiert, ist das ein unglaubliches Fehlurteil. Entweder hat der Mann wenig Ahnung von Kernbereichen des Strafrechts oder er betreibt Rechtsbeugung; dass die erste Erklärung wenig wahrscheinlich ist, muss ich nicht eigens betonen. Schon eine Einschränkung des Notwehrrechts für Polizisten wegen ihrer “Vorbildfunktion“ ist klar rechtswidrig (wer nachlesen möchte: Art. 60 Abs. 2 Bayerisches Polizeiaufgabengesetz). Und dann auch noch die Verneinung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung unter Verweis auf Flucht als milderes Mittel – unfassbar. Dass der Angegriffene darauf nun gerade nicht verwiesen darf, steht in jedem Anfängerlehrbuch und ist – wenn ich mich nicht irre – ständige Rechtsprechung seit Zeiten des Reichsgerichts.
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