Re: Polizeibrutalität

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abrakadabra

Registriert seit: 31.03.2008

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wie die situation formaljuristisch zu beurteilen ist, weiß ich natürlich nicht. trotzdem hielte ich es für unerträglich, wenn es legal wäre für einen ausgebildeten, nüchternen polizisten einer unbewaffneten, gefesselten frau in einer zelle ins gesicht zu schlagen, von der offensichtlich keine ernst bedrohung ausgehen KANN.
vor allem die argumentation mit dem kopfstoß ist der größte schwachsinn, den ich jemals gehört habe – so etwas behauptet glaube ich nur einer, der lügt. ich habe auch schon mal (einvernehmlich) jemanden gefesselt, und es ist sowas von einfach sich eine gefesselte frau vom hals zu halten, dass ich es gar nicht sagen kann. jemand der das nicht schafft, hat jedenfalls bei der polizei nichts verloren.

edit: ich hätte eigentlich auch nichts gegen ein eingeschränktes notwehrrecht gegenüber gefangenen in zellen. für viele leute ist diese situation vermutlich einfach extrem unbekannt, belastend und verstörend, und es wird wohl öfter vorkommen, dass jemand in seiner/ihrer zelle „ausrastet“. ich finde nicht, dass man mit dem verweis auf das notwehrrecht und die abwesenheit der pflicht zu „flüchten“ dafür argumentieren können sollte, eine derartige person niederzuprügeln. was man tun sollte ist einfach aus der zelle rausgehen, und den gefangenen „abreagieren lassen“, es sei denn eine anwesenheit in der zelle ist aus irgend einem grund unbedingt nötig, und ich sehe keinen grund, aus dem das gesetz dies nicht so verlangen sollte. alleine die gesundheitskosten, die durch solche unnötig gewalttätigen aktionen entstehen wären für mich schon ein hinreichender grund – ganz zu schweigen davon, dass derartige handlungen das ansehen der polizei in der gesellschaft nachträglich beschädigen, mit allen konsequenzen.