Re: Polizeibrutalität

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Leukon

Registriert seit: 14.07.2010

Beiträge: 1,385

abrakadabraich habe nie behauptet, dass ein polizist sich niemals gegen rechtswidrige angriffe wehren dürfen soll – ich würde aber im gefangenenszenario ein paar ausnahmen machen.
wer es nicht aushält von einer gefangenen und gefesselten frau beleidigt zu werden, ohne ihr ins gesicht schlagen zu müssen, hat einfach nicht alle tassen im schrank, es tut mir leid. es ist für mich nicht nachzuvollziehen warum derartig unverhältnismäßig gewalttätiges handeln erlaubt sein muss. nie im leben würde ich auf die idee kommen, sowas zu machen – das ist so, als würden krankenpfleger in psychiatrischen stationen regelmäßig patienten niederprügeln, weil sie von ihnen angespuckt oder verbal beleidigt wurden – sowas machen nur hurensöhne.

Gegenüber schuldunfähigen Personen (also besonders gegenüber Geisteskranken und Kindern) sind natürlich Einschränkungen des Notwehrrechts zu machen. Das ist anerkannt. Nur weil eine Person in Gewahrsam genommen wird, ist sie aber noch lange nicht in reduzierter Weise für strafbares Verhalten verantwortlich. Wenn in einer solchen Situation tatsächlich einmal jemand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit verliert, dann ist es selbstverständlich, dass der Angegriffene auf defensives Verhalten verwiesen ist. Das ergibt sich aus der interessengerechten Auslegung des bereits geltenden Rechts.

es geht mir einfach darum, dass man die dinge die jemand als angesoffener, higher, gefesselter gefangener sagt, nicht ernst nehmen muss.

Drogen- oder Alkoholintoxikationspsychosen wurden von der Nebenklage vehement bestritten.

was das mit dem kopfstoß angeht: ja, es wird schon irgend eine situation geben, in der eine gefesselte frau einem mann einen kopfstoß geben könnte – es aber dazu kommen zu lassen, erfordert für mich ohne zweifel ein gehöriges maß an inkompetenz, das man von der polizei nicht erwarten sollte. ganz abgesehen davon: einen kopfstoß verhindern kann man auch durch einen stoß mit der flachen hand, weswegen ich das wenigstens („moralisch“, denn jurist bin ich keiner) als notwehrexzess bezeichnen würde.

Damit zeigt sich nur, dass du weder “moralisch“ noch juristisch begriffen hast, was Notwehr ist. Das Notwehrrecht besteht zwar auch im Interesse der bloßen Verteidigung, seine Schärfe erklärt sich aber aus der Geltung des Rechtsbewährungsprinzips: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Wer rechtswidrig angegriffen wird, darf aggressive Gegenwehr leisten. Das ist nicht nur die Rechtslage, es ist auch “moralisch“ richtig.

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