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LeukonGegenüber schuldunfähigen Personen (also besonders gegenüber Geisteskranken und Kindern) sind natürlich Einschränkungen des Notwehrrechts zu machen. Das ist anerkannt. Nur weil eine Person in Gewahrsam genommen wird, ist sie aber noch lange nicht in reduzierter Weise für strafbares Verhalten verantwortlich. Wenn in einer solchen Situation tatsächlich einmal jemand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit verliert, dann ist es selbstverständlich, dass der Angegriffene auf defensives Verhalten verwiesen ist. Das ergibt sich aus der interessengerechten Auslegung des bereits geltenden Rechts.
denkst du nicht, dass jemand der in so einer stresssituation das erste mal ist, eine geringere steuerungsfähigkeit hat, als wenn er bei sich zuhause und in freiheit wäre? alleine die vorstellung, dass das nicht zutreffen könnte, ist vollkommen absurd. natürlich kann man, wie du, darauf herumreiten dass es um (fast) jeden preis ein recht geben MUSS (und wer davon gebrauch macht handelt grundsätzlich nicht unmoralisch), sich gegen einen rechtswidrigen angriff zu wehren, auch wenn dies nur ein angriff auf die „ehre“ ist. dass einen einen das wirklich verletzt, was eine gefangene junge frau, die einen nicht kennt zu einem sagt (mehr als ein paar beleidigungen werden es nicht gewesen sein können), kann ich mir zwar im 21. jahrhundert nicht vorstellen, aber von mir aus.
abgesehen davon halte ich eine geringeres recht zur selbstverteidigung gegenüber gefangenen alleine schon aus dem grund für sinnvoll, weil ihnen grundsätzlich fast nie geglaubt wird, und der status quo ist, dass man als gefangener seinen wärtern absolut hilflos ausgeliefert ist. mir scheint, dass in so einer situation die werter kompetent genug sein MÜSSEN, einen so zu fesseln und zu behandeln, dass ein gewaltsames niederschlagen nicht notwendig ist – auch wenn die person beschimpfungen von sich gibt. von mir aus soll man die person dann durch geldstrafe bestrafen.
Leukon
Damit zeigt sich nur, dass du weder “moralisch“ noch juristisch begriffen hast, was Notwehr ist. Das Notwehrrecht besteht zwar auch im Interesse der bloßen Verteidigung, seine Schärfe erklärt sich aber aus der Geltung des Rechtsbewährungsprinzips: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Wer rechtswidrig angegriffen wird, darf aggressive Gegenwehr leisten. Das ist nicht nur die Rechtslage, es ist auch “moralisch“ richtig.
was ich für „moralisch“ halte, deckt sich leider nicht immer mit unseren gesetzen – auch die art wie gefangene behandelt werden dürfen, ist so ein bereich. ich denke, dass man die situation in der sie sind mehr berücksichtigen sollte. außerdem hat ein gefangener auf eine gewisse weise eine (meiner meinung nach) eingeschränkte möglichkeit eine ehrbeieldigung überhaupt durchzuführen, aufgrund seines unwürdigen status als gefangener.
aber in prinzip geht es bei unserer diskussion gar nicht darum: du willst, dass ja niemand sich was gefallen lassen muss, ich will, dass die leute wenn es irgendwie geht, heil aus polizeistationen wieder herauskommen – und beide sind wir bereit das eine auf kosten des anderen zu erkaufen.