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abrakadabradenkst du nicht, dass jemand der in so einer stresssituation das erste mal ist, eine geringere steuerungsfähigkeit hat, als wenn er bei sich zuhause und in freiheit wäre? alleine die vorstellung, dass das nicht zutreffen könnte, ist vollkommen absurd. natürlich kann man, wie du, darauf herumreiten dass es um (fast) jeden preis ein recht geben MUSS (und wer davon gebrauch macht handelt grundsätzlich nicht unmoralisch), sich gegen einen rechtswidrigen angriff zu wehren, auch wenn dies nur ein angriff auf die „ehre“ ist.
Hierzu noch eine Bemerkung: Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass ich den abgeurteilten Faustschlag für die bestmögliche Reaktion halte. Das ist auch nicht der Fall: “moralisch“, wenn man so will, war er durchaus fragwürdig. Davon zu unterscheiden ist jedoch die von mir in Schutz genommene Ratio des Notwehrrechts als solche, wie auch die rechtliche Bewertung einer Moralwidrigkeit keineswegs zur Strafbarkeit führen muss. Das ist alles auseinanderzuhalten. Allemal haben wir es hier mit einem krassen Fehlurteil zu tun.
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