Re: Polizeibrutalität

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abrakadabra

Registriert seit: 31.03.2008

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Nein, wenn der polizist sich im rechtlichen ramen bewegte, darf er auf keinen fall verurteilt werden. vielleicht aber sollte der rechtliche rahmen den man gefangenen (wenn ich jemandem handschellen anlege und in einen käfig sperre, ist er mein „gefangener“, was das wort juristisch bedeutet weiß ich nicht) gegenüber ein anderer sein.

ich kenne einfach ein paar leute, von denen ich annehme, dass sie einen nächtlichen aufenthalt in polizeigewahrsam wohl nicht heil überstehen würden, wenn man sie bei jeder ehrbeleidigung zusammenschlüge, die sich ansonsten aber vollkommen anständig verhalten, und vor denen sich keiner fürchten muss. diese leute sind die opfer der gesetzgebung, auf die du so viel wert zu legen scheinst, und mir scheint ihr wohlergehen mehr wert zu sein, als das recht des wärters oder polizisten auf der stelle seine ehre zu verteidigen. beleidigung ist ja auch eine straftat, für die man angezeigt werden kann – vor allem, wenn man bereits in gewahrsam ist, und es zeugen gibt.