Re: Polizeibrutalität

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Leukon

Registriert seit: 14.07.2010

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abrakadabra

ich kenne einfach ein paar leute, von denen ich annehme, dass sie einen nächtlichen aufenthalt in polizeigewahrsam wohl nicht heil überstehen würden, wenn man sie bei jeder ehrbeleidigung zusammenschlüge, die sich ansonsten aber vollkommen anständig verhalten, und vor denen sich keiner fürchten muss. diese leute sind die opfer der gesetzgebung, auf die du so viel wert zu legen scheinst, und mir scheint ihr wohlergehen mehr wert zu sein, als das recht des wärters oder polizisten auf der stelle seine ehre zu verteidigen. beleidigung ist ja auch eine straftat, für die man angezeigt werden kann – vor allem, wenn man bereits in gewahrsam ist, und es zeugen gibt.

Um das zunächst noch einmal klarzustellen: Notwehr ist kein Recht auf Privatrache oder Selbstjustiz. Notwehr heißt nur, dass man einen rechtswidrigen Angriff, vor dem die staatliche Ordnungsgewalt nicht bewahrt, durch aggressive Gegenwehr unterbinden darf. Dementsprechend darf natürlich niemand zusammengeschlagen werden, nur weil er eine Beleidigung geäußert hat. Dazu habe ich weiter oben schon etwas geschrieben. Und außerdem: Niemand, der jemand anderen vollverantwortlich rechtswidrig angreift, ist “Opfer“ irgendwelcher außerhalb seiner selbst liegenden Bedingungen. Er begibt sich auf eigenes Risiko des Schutzes der Rechtsordnung. Das Notwehrrecht ist in seinem Kern Naturrecht, deshalb hat der Staat in der Notwehrlage nichts vom Angegriffenen zu beanspruchen, wenn man von krassen Ausnahmefällen absieht. Die von dir hier vorgeschlagenen Duldungspflichten kann es im Regelfall nicht geben.

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