Re: Polizeibrutalität

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abrakadabra

Registriert seit: 31.03.2008

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LeukonUm das zunächst noch einmal klarzustellen: Notwehr ist kein Recht auf Privatrache oder Selbstjustiz. Notwehr heißt nur, dass man einen rechtswidrigen Angriff, vor dem die staatliche Ordnungsgewalt nicht bewahrt, durch aggressive Gegenwehr unterbinden darf. Dementsprechend darf natürlich niemand zusammengeschlagen werden, nur weil er eine Beleidigung geäußert hat. Dazu habe ich weiter oben schon etwas geschrieben. Und außerdem: Niemand, der jemand anderen vollverantwortlich rechtswidrig angreift, ist “Opfer“ irgendwelcher außerhalb seiner selbst liegenden Bedingungen. Er begibt sich auf eigenes Risiko des Schutzes der Rechtsordnung. Das Notwehrrecht ist in seinem Kern Naturrecht, deshalb hat der Staat in der Notwehrlage nichts vom Angegriffenen zu beanspruchen, wenn man von krassen Ausnahmefällen absieht. Die von dir hier vorgeschlagenen Duldungspflichten kann es im Regelfall nicht geben.

ich glaube, du weigerst dich zu verstehen, was ich meine. es gibt wohl für JEDEN situationen, in denen er/sie einen rechtswidrigen angriff begeht. mir geht es darum, dafür zu sorgen, dass leute nicht in eine solche situation geraten (daher „opfer“ als wortwahl) – und wenn das auf kosten eines beleidigten sein muss, der sich nicht auf der stelle wehren kann, dann sei es so. mir ist die „garantie“, dass man aus einer deutschen polizeistation wieder heil rauskommt VIEL wert, so viel, dass ich es mit einem gewissen preis erkaufte. ich halte das für die zivilisiertere lösung – manche versionen dieses ehrengejammeres gehören imo. wenn dann nur noch in eingeschränkter form ins 21. jahrhundert.

edit: wie man das was ich will konkret juristisch löst, ist mir vollkommen wurscht. gesetze sind auch nur von menschen geschaffen, und wir können sicher einen weg finden, sie so zu gestalten, wie wir das wollen – dann bestimmen wir halt, dass ein gefangener gar keine ehrbeleidigung begehen KANN, und bestrafen ihn für das verwenden von beschimpfungen trotzdem, aus einem grund, den man sich bestimmt aus den fingern saugen kann (ruhestörung oder weiß der geier…).