Re: Polizeibrutalität

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Leukon

Registriert seit: 14.07.2010

Beiträge: 1,385

abrakadabraich glaube, du weigerst dich zu verstehen, was ich meine. es gibt wohl für JEDEN situationen, in denen er/sie einen rechtswidrigen angriff begeht. mir geht es darum, dafür zu sorgen, dass leute nicht in eine solche situation geraten (daher „opfer“ als wortwahl) – und wenn das auf kosten eines beleidigten sein muss, der sich nicht auf der stelle wehren kann, dann sei es so. mir ist die „garantie“, dass man aus einer deutschen polizeistation wieder heil rauskommt VIEL wert, so viel, dass ich es mit einem gewissen preis erkaufte. ich halte das für die zivilisiertere lösung – manche versionen dieses ehrengejammeres gehören imo. wenn dann nur noch in eingeschränkter form ins 21. jahrhundert.

Ich habe schon verstanden, was dein Anliegen ist. Mein letzter Beitrag beschäftigt sich bereits damit. Aber ich wiederhole mich auch gerne noch einmal: Die von dir vorgeschlagenen Duldungspflichten wären als Inhalt eines Gesetzes illegitim. Das Recht, sich gegen Angriffe selbst zu verteidigen, vor denen einen die Rechtsordnung und die mit ihrer Durchsetzung betrauten staatlichen Organwalter nicht schützen, erklärt sich aus dem cogito ergo sum des Staates, dem Zusammenhang zwischen Schutz und Gehorsam: protecto ergo oblio. Ein Staatswesen kann die private Gewaltanwendung nur untersagen, wenn und soweit dafür eine wirksame staatliche Schutzordnung errichtet wird (Sicherheitsbehörden, Justizwesen usw.). Da einem diese staatliche Schutzordnung in einer Notwehrsituation nichts nützt, entfällt auch die Gehorsamspflicht. Das Gebot der Rechtsordnung, nicht eigenmächtig Gewalt anzuwenden, verliert – situativ – seinen Geltungsgrund. Deshalb ist das Notwehrrecht in seinem Kern Naturrecht. Der Staat hat vom Angegriffenen nichts zu beanspruchen, soweit es um die Abwehr des Angriffes geht. Hier enden der Bereich und die Legitimität der Politik.

Darum spielt bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung die Güterproportionalität streng genommen überhaupt keine Rolle, ebenso wenig sonstige Angemessenheitserwägungen, wie du sie hier anstellst.

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