Re: Polizeibrutalität

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Veraergerter_Bahnkunde

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Die Regelungen existieren doch. Wie Leukon schon sagte: zur Identitätsfeststellung muss man auf Verlangen eines Beamten seinen Ausweis herzeigen. Und die Identitätsfeststellung können die halt machen, wenn sie es für sinnvoll erachten; also eigentlich immer. Zumal in Deutschland Ausweispflicht herrscht. Das heißt nicht unbedingt, dass man ihn immer mitführen muss, aber es erleichtert ein Zusammentreffen mit Polizeibeamten dann doch sehr (z. B. auch als Zeuge bei nem Autounfall etc…man muss ja nicht immer gleich ein potentieller Verbrecher sein).

Natürlich ist es ein Unding, wie die zu 5t auf einen losgehen, aber warum zeigt er denen seinen Ausweis nicht einfach bzw. sagt, er muss ihn nachreichen?

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