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abrakadabra
im übrigen sollte es (wie es auch in österreich der fall ist) regelungen dafür geben, wann man als polizist jemandes ausweis verlangen darf – nämlich dann, wenn jemand konkret einer straftat verdächtig ist. ansonsten geht der polizei die identität von jemanden einen scheiß an (führerscheinkontrollen etc. ausgenommen).
Natürlich gibt es solche Regelungen auch in Deutschland, nämlich in der Strafprozessordnung und in den Polizeigesetzen der Länder. In Berlin ist die einschlägige Vorschrift § 21 ASOG (= Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Beachte Abs. 3: “Die Polizei kann die Person festhalten…“. Wenn du der Ansicht bist, dass eine Identitätsfeststellung nur bei konkretem Verdacht einer strafbaren Handlung zulässig wäre, ist das jedenfalls de lege lata keineswegs richtig. Es reicht strafprozessrechtlich aus, wenn man als Zeuge in Betracht kommt. Im Sicherheitsrecht (vgl. dazu § 21 ASOG) kommen noch zahlreiche und praktisch bedeutsame Befugnistatbestände dazu.
edit: was mich an der sache stört ist, dass es für fünf starke männer leicht möglich ist, einen offensichtlich schmächtigen und körperlich unterlegenen menschen auch ohne schläge, tritte und aufs-gesicht-knien festzunehmen – und davon hat die polizei auch gefälligst gebrauch zu machen in einem anständigen land.
Naja, der gute Mann wehrt sich jedenfalls nach Kräften. Das führt natürlich dazu, dass der körperliche Polizeizwang intensiver wird. Schläge und Tritte habe ich in dem Video nicht gesehen, aber ich hatte auch keine Lust, mir das länger als zweieinhalb Minuten anzusehen. Dafür ist es nun wirklich zu banal.
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