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abrakadabra
ad 1, ah, das wusste ich nicht. ich dachte, polizisten können in D grundsätzlich jeden kontrollieren, und brauchen keine rechtfertigung dafür. das mit dem zeugen ist in österreich auch so, habe ich aber „for the sake of brevity“, so wie ein paar andere ausnahmen, nicht erwähnt.
Aus dem gleichen Grund habe ich auch nicht gleich mit präzisen Rechtsausführungen anfangen wollen. Da es nun aber zur Sprache kam, wollte ich etwas genauer sein.
ad 2, er wehrt sich „nach kräften“? ernsthaft? wenn das so war, sind seine kräfte aber nicht besonders groß, und es gibt erst recht keinen grund für ausübung derartiger gewalt. im übrigen meine ich gesehen zu haben, dass der beamte mit der schlägerfrisur ihm eine mitgegeben hat, aber vielleicht sah das aus dem winkel nur so aus. ist mir auch zu banal – grundsätzlich gefällt mir das vorgehen halt nicht.
Jedenfalls wäre die Situation wahrscheinlich ziemlich unspektakulär verlaufen, wenn er einfach seinen Ausweis hergezeigt hätte. Das muss man halt machen, auch wenn man der Ansicht ist, dass die Kontrolle nicht in Ordnung ist. Alles andere ist einfach nur dumm und führt dann i. E. zu solchen unschönen Ringkampfeinlagen, von denen keiner etwas hat.
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