Re: Polizeibrutalität

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abrakadabra

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LeukonVon welchem OLG stammt denn eigentlich der Beschluss, von dem da die Rede ist? Kann man den online einsehen? Gibt es zumindest Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft?

Man sollte niemals die Darstellung einer Ansicht durch ihre Kritiker zur alleinigen Urteilsgrundlage machen.

ich habe selbst schon gesucht, und leider nichts gefunden. dass es nicht gänge praxis ist (bzw. es keine regelung dafür gibt), dass nicht grundsätzlich sämtliche öffentlichen beschlüsse von gerichten online abrufbar sind, ist schon ein witz.

ich habe am ersten verhandlungstag einen liveblog aus dem gerichtssaal teilweise verfolgt (und später reste nachgelesen), und jedenfalls die imo. recht überzogenen äußerungen des staatsanwaltes („wie im krieg“) wurden jedenfalls dort auch widergegeben.

edit: obwohl vermutlich nicht an dieser stelle, aber es ich halte so manches am österreichischen strafverfolgungsapparat für extrem diskussionwürdig – dass man zb. seine verteidigerkosten nicht ersetzt bekommt (man bekommt ca. 1000€, je nach gericht, und wenn der prozess länger dauert, ist man halt bankrott) selbst wenn man freigesprochen wird, oder erwisenermaßen unschuldig ist, ist imo. absolut nicht akzeptabel. auch, dass der typ monatelang in haft sitzt, bis ihm ein prozess gemacht wird, ist ein hohn.