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LeukonHalte die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs für richtig.
ich auch. er ist „an forderster front“ bei solchen randalen mitmarschiert, und hat sich offenbar nicht zurückgezogen, oder „sich ernsthaft zurückzuziehen versucht“ – mehr braucht es für eine verurteilung nicht, wenn ich den paragraphen richtig gelesen habe. dass er eine führende rolle gehabt haben soll, erscheint mir allerdings etwas zweifelhaft.
anyway: ich halte den §274 StGB (Landfriedensbruch) für nicht ganz ungefährlich, weil er es eben erlaubt, leute zu bestrafen die weder illegales getan haben, noch vorhatten es zu tun.