Re: Polizeibrutalität

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abrakadabra

Registriert seit: 31.03.2008

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ja, natürlich meine ich „nicht die im §274 aufgelisteten straftaten“ (mord, schwere sachbeschädigung etc.).

dass trunkenheit im verkehr eine gefahr für rechtsgüter darstellt, würde niemand in zweifel ziehen – aber wenn ich einfach nur mitgehe bzw. anwesend bin bei einer zusammenrottung, die in §274 beschrieben wird, welche rechtsgüter gefährde ich denn dann bzw. welche werden durch meine bloße anwesenheit gefährdet? das erzeugen der möglichkeit, dass sich leute durch meine bloße anwesenheit anwesenheit in der masse verstecken zu können glauben, halte ich für ein extrem schwaches argument, vor allem bei einer derartig hohen strafdrohung. auch das argument, dass meine urteilsfähigkeit dadurch herabgesetzt werde, dadurch dass ich mich absichtlich in so eine zusammenrottung begeben habe, finde ich nur bedingt erträglich. wiir sind nicht im kindergarten.

bei den von dir genannten beispielen geht es um die unkontrollierbarkeit von von jemandem geschaffenen situationen (eben das feuer, das noch alles mögliche verbrennen könnte, und das auto das nicht ordentlich gelenkt wird). beim landfriedensbruch sehe ich derartiges einfach nicht zu einem grad, der nicht durch die gefährlichkeit des paragraphen (zur falschen zeit am falschen ort sein, kann einen in ernstliche juristische probleme bringen) aufgewogen würde.

edit: ich würde mir so einen paragraphen einreden lassen, wenn er wirklich gebraucht würde, es also oft zu solchen zusammenrottungen käme. das tut es in österreich aber nicht, und das ist wohl kaum dem §274, den in der bevölkerung fast keiner kennt, zu verdanken. die österreicher sind halt nicht so deppert – außer 1x im jahr bei dieser bescheuerten demonstration.