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andysocialaus deiner Sicht ist die Verurteilung also legitim?
Soweit es den Landfriedenbruch betrifft, ist der Sachverhalt eigentlich klar. Das Weitere (Sachbeschädigung und versuchte Körperverletzung, wenn ich mich nicht irre) hängt von der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen ab, über die ich aus der Distanz nicht urteilen kann.
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