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andysocialsonst urteilst du auch alles aus der Distanz, mach doch mal weiter. Denkst du, dass die Berufung Erfolg haben wird?
Möglicherweise im Hinblick auf die Sachbeschädigung und die versuchte Körperverletzung. Dass hinsichtlich des Landfriedensbruchs anders entschieden wird, kann ich mir kaum vorstellen. Insoweit liegt ja mit dem “Mistkübel“-Filmchen auch ein ganz vernünftiges sächliches Beweismittel vor.
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