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wenn der polizeisprecher sagt „die rechtmäßigkeit des schusswaffengebrauchs muss überprüft werden“, meint er dann die rechtmäßigkeit, in so einer situation überhaupt zu schießen, oder die rechtmäßigkeit genau dieses vorganges (der eben fahrlässig gewesen sein könnte, oder so). ich bin mir nicht sicher, ob ich es verhältnismäßig finde, einen einfachen drogendealer durch schusswaffengebrauch anzuhalten – egal ob er wegläuft.