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Aktuell kann man zu der Sache mal wieder wenig sagen. Es ist denkbar, dass der Polizist gerechtfertigt ist, aber das hängt von den näheren Umständen ab. Wenn es tatsächlich so war, dass der Schuss aus relativ kurzer Entfernung abgegeben wurde, könnte es sich m. E. um ein erlaubtes Risiko gehandelt haben – trotz des tödlichen Ausgangs. Dann würde die Strafbarkeit aus § 229 StGB entfallen. Relevant wäre zusätzlich noch die Frage, ob nicht auch andere Zwangsmittel Aussicht auf Erfolg gehabt hätten.
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