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warum nur fahrlässige körperverletzung, und nicht fahrlässige tötung? der typ ist ja schließlich tot…
anyway: es ist also bei einem davonlaufenden drogendealer der schusswaffengebrauch ein verhältnismäßiges zwangsmittel, wenn es im moment kein anderes, milderes zwangsmittel gibt, mit dem man ihn festnehmen hätte können?