Re: Polizeibrutalität

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Leukon

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Eddie1975Ich wusste gar nicht, dass das deutsche Polizeirecht es erlaubt auch auf Flüchtende zu schießen, ich war immer im Glauben unsere Cops dürfen nur zur Selbstverteidigung, oder wenn Leib und Leben anderer gefährdet sind abdrücken

Zur bayerischen Rechtslage hab ich ja oben schon was geschrieben. Schusswaffengebrauch – um fluchtunfähig zu machen – kommt in insbesondere Betracht, wenn ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens ergangen ist. Hab gerade noch im “Musterentwurf der Innenministerkonferenz für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“ nachgesehen: Dort findet sich ein gleichlautender Regelungsvorschlag (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 a). Daher gehe ich davon aus, dass zumindest die meisten anderen Bundesländer entsprechende Regelungen getroffen haben.

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