Re: Polizeibrutalität

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Leukon

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xGROBIxBei der verhältnismäßigkeit fliegste aber trotzdem in 99% der fälle raus. Da muss dir schon hitler persönlich vor die flinte laufen, dass man bedenkenlos abdrücken kann…

Der Gesetzgeber zeichnet die Abwägung vor: Er verlangt eine schwere rechtswidrige Tat, die vorherige Androhung des Schusswaffengebrauches und gestattet den Schusswaffengebrauch letztlich auch nur bei Schüssen auf den Beinbereich. Wenn diese gesetzlichen Vorgaben sämtlich erfüllt sind, müsste der Fall schon außergewöhnlich liegen, damit man noch zur Unangemessenheit käme. Mir fällt dazu allenfalls das Beispiel ein, dass andere Personen gefährdet werden könnten. Die Kategorie der Verhältnismäßigkeit ist doch keine Wundertüte, die es den Gerichten erlauben würde, ihre eigenen Wertvorstellungen an die Stelle von Entscheidungen des Gesetzgebers (und der Verwaltungsbehörden) zu setzen!

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