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Stimmt Clansman, du hast Recht:
(aus Wiki)
Verjährung [[SIZE=1]Bearbeiten]
Im Strafgesetzbuch war für Mord ursprünglich eine Verfolgungsverjährung von zwanzig Jahren vorgesehen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass von den Nationalsozialisten begangene Verbrechen grundsätzlich bis Mitte der Sechziger Jahre verjährt wären. Um dies zu verhindern, wurde 1965 in der Bundesrepublik zunächst der Zeitraum von Kriegsende bis 1949 bei der Berechnung der Verjährung ausgenommen.[10] Als man 1969 wieder vor dem gleichen Problem stand, beschloss die Große Koalition im Bundestag nach breiter öffentlicher Diskussion[11], dass Völkermord gar nicht und Mord erst nach 30 Jahren verjährt. 1979 wurde die Verjährung für Mord schließlich ganz abgeschafft (§ 78 I StGB). Totschlag unterliegt hingegen weiterhin der Verjährung (Verjährungsfrist: 20 Jahre (§ 78 II StGB)).
Mord und Völkermord sowie (völkerrechtlich relevante) Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegen folglich weder der Verfolgungs- noch der Vollstreckungsverjährung („Mord verjährt nie“). Laufende Verfahren werden bei Tod des Täters lediglich strafrechtlich dauerhaft gehemmt (umgangssprachlich: vorläufig eingestellt), damit jederzeit wegen einer eventuellen Mittäterschaft Dritter weiterermittelt werden kann.
In der Deutschen Demokratischen Republik wurde mit Inkrafttreten des StGB-DDR im Jahr 1968 die Verjährung für Mord auf 25 Jahre angehoben. Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjährten jedoch nicht (§ 84 StGB-DDR).
Siehe auch: Verjährungsdebatte
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Nezyraelminxi ist einfach böse und gemein, gewöhn dich dran.
NovocaineSie ist so unbeschreiblich böse, sogar Marienkäfer flüchten vor ihr...
Mr.Torturedu bist einfach das unfassbare böse.wen du in die hölle kommst verstecken sich adolf hitler,josef stalin und idi amin im keller hinter der waschmaschine:haha: