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Eddie1975
Im übrigen verstehe ich das Betroffenheitsgerede mancher Leute nicht: Polanski ist ohne Zweifel ein erstklassiger Regisseur, aber eben auch ein verdammter Kinderficker, der sich zudem seit Jahrzehnten auf der Flucht vor der Justiz befindet, ums mal auf Deutsch zu sagen. Dass ihm sein Opfer längst verziehen hat, macht die Sache auch nicht besser. Alle Welt redet davon, dass man Kinderschänder unnachgiebig verfolgen muss, aber wenn es einer Ikone der Intellektuellen an den Kragen geht, hört man Heulen und Zähne klappern.:evil:
Naja, ist halt irgendwie die Albernheit des ganzen. Gab ja anscheinend vorher schon Gelegenheiten und war ja allgemein bekannt. Irgendwo habe ich dazu gelesen, daß es angeblich noch nie dazu gekommen ist, weil man nie genau wusste, wann er irgendwo war. Aber wenn man nicht der Lage ist das bei einer weltbekannten Person, die sich quasi nicht versteckt, herauszufinden, ist das wohl nur ein Armutszeugnis für entsprechende Stellen.
Dazu kommt, daß das Opfer eh‘ dagegen ist noch was zu machen. Find ich schon relevant.
Eigentlich macht es halt schon irgendwie den Eindruck, als wollte sich da jemand profilieren.
Find es genauso albern, jetzt noch irgendwelchen Zweiterweltkriegsnazis den Prozess zu machen. Vor allem da bei denen ja quasi nur noch die Frage Knast oder Altenheim geht. So groß ist der Unterschied ja nicht unbedingt. Und Polonski ist ja auch schon (fast?) in dem Alter…
FiendishMinxStimmt Clansman, du hast Recht:
(aus Wiki)Verjährung [[SIZE=1]Bearbeiten]
Im Strafgesetzbuch war für Mord ursprünglich eine Verfolgungsverjährung von zwanzig Jahren vorgesehen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass von den Nationalsozialisten begangene Verbrechen grundsätzlich bis Mitte der Sechziger Jahre verjährt wären. Um dies zu verhindern, wurde 1965 in der Bundesrepublik zunächst der Zeitraum von Kriegsende bis 1949 bei der Berechnung der Verjährung ausgenommen.[10] Als man 1969 wieder vor dem gleichen Problem stand, beschloss die Große Koalition im Bundestag nach breiter öffentlicher Diskussion[11], dass Völkermord gar nicht und Mord erst nach 30 Jahren verjährt. 1979 wurde die Verjährung für Mord schließlich ganz abgeschafft (§ 78 I StGB). Totschlag unterliegt hingegen weiterhin der Verjährung (Verjährungsfrist: 20 Jahre (§ 78 II StGB)).
Mord und Völkermord sowie (völkerrechtlich relevante) Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegen folglich weder der Verfolgungs- noch der Vollstreckungsverjährung („Mord verjährt nie“). Laufende Verfahren werden bei Tod des Täters lediglich strafrechtlich dauerhaft gehemmt (umgangssprachlich: vorläufig eingestellt), damit jederzeit wegen einer eventuellen Mittäterschaft Dritter weiterermittelt werden kann.
In der Deutschen Demokratischen Republik wurde mit Inkrafttreten des StGB-DDR im Jahr 1968 die Verjährung für Mord auf 25 Jahre angehoben. Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjährten jedoch nicht (§ 84 StGB-DDR).
Siehe auch: Verjährungsdebatte
Das ist für diesen Fall aber eher unrelevant, oder? Verurteilung kommt ja aus Amiland. Gibt es da sowas? Unwissend bin.
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