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*Journeyman*zu 1.)
Jemand begeht ein Verbrechen, aber eine Bestrafung wäre sinnlos weil niemand einen Nutzen daraus ziehen würde? Hmm, dann könnten doch eigentlich viele Verfahren wg. Tötungsdelikten eingestellt werden. Schließlich würde eine Verurteilung dem Opfer auch nicht sonderlich weiterhelfen…zu 2.)
Wann ich etwas zu begründen habe, entscheide ich ausschließlich ich. Aber Dir tue ich den Gefallen: Ein bestehendes Rechtssystem hat nun mal die Aufgabe, begangene Straftaten zu verfolgen, sofern diese noch nicht verjährt sind. Tut es das nicht, wird es unglaubwürdig und jeder, der ein Verbrechen begangen und sich dem Haftbefehl entzogen hat, würde sich darauf berufen, dass eben dieser Fall ja auch nicht verfolgt wurde. Das Rechtssystem ist nicht nur für die Interessen einzelner Personen geschaffen worden. Da ein Verbrechen wie jenes in diesem Thread eine Straftat mit öffentlichem Interesse darstellt, ist eine Verfolgung dieses Falles ein MUSS.
Und da ich für Verbrechen wie Vergewaltigung und/oder Missbrauch von Minderjährigen kein Verständnis habe, würde ich eine Verurteilung begrüßen.zu 3.)
Das würde dann wohl auf einen Großteil aller verurteilten NS-Verbrecher zutreffen. Schließlich hatten sie keine andere Wahl und mussten diese Verbrechen begehen (Befehlsnotstand).
(ich verzichte absichtlich auf einen Ironie-Hinweis, denn meine Ansicht diesbezüglich sollte aus meinen vorangegangenen Beiträgen hervorgehen)
1, ist natürlich unsinn, weil es sonst zu mehr tötungen käme, würden mörder nicht bestraft. außerdem muss man von einem mörder befürchten, dass er das verbrechen nochmal begeht, daher muss man die gesellschaft vor ihm schützen.
2, du kannst begründen wie und was du willst. wenn du es aber nicht tust, dann hast du auch keinen anspruch darauf, dass deine ansicht akzeptiert wird.
weiters ist es die momentane aufgabe des rechtssystems, ihn einzusperren, da hast du recht. ich denke aber, dass sie es nicht sein sollte, weswegen die argumentation in diese richtung nicht funktioniert.
3, ich habe ganz klar gesagt, unter welchen umständen man diese leute in ruhe lassen sollte.