Re: Roman Polanski verhaftet!

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abrakadabra

Registriert seit: 31.03.2008

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xGROBIxTatsächlich hat man da sehr wenig richtig gemacht. Daß der Großteil der NS-Täter (mal von der Führungsclique abgesehen) wenn überhaupt nur mit geringen Strafen bedacht wurde, ist doch vielmehr dem Umstand geschuldet, daß die Justiz personell ja nicht großartig gewechselt wurde, wie denn auch? Darüber hinaus bestand ja seitens der deutschen Öffentlichkeit nur ein geringes Interesse an der von den Alliierten getriebenen Entnazifizierung hatte, es gab ja auch plötzlich keine Nazis mehr, und die Mär von Hitler dem Verführer der Deutschen paßt da dann schön ist Bild. Daß die Veränderung des gesellschaftlichen Referenzrahmens (der ja auch nicht von oben angeordnet werden kann) die Verbrechen der NS-Täter erst ermöglichte und legitimierte, wird ja gerne ausgeblendet, wie gesagt, das waren eben nicht alle sadistische Bestien. Trotzdem sind solche Taten dem Täter doch klar vorwerfbar, auch in der nationalsozialistischen Gesellschaft muss einem Täter doch bewußt sein, daß die massenhafte eigenhändige Erschießung von Menschen (um mal beim Beispiel der Sonderkommandos zu bleiben) nicht rechtmäßig sein kann. Aus welchen Gründen derjenige dann seine Teilnahme an solchen Taten nicht verweigert ist daher Gegenstand der strafrechtlichen Begutachtung, aber das muss im Einzelfall ein Richter entscheiden. Man könnte ja auch behaupten, Kriminelle Jugendliche wie die berühmt-berüchtigten S-Bahn-Schläger oder Amokläufer seien auch nur Produkte Ihrer Umwelt, aber deren Verantwortung an ihren Taten wird ihnen doch hier niemand ernsthaft absprechen wollen?

ich spreche auch nicht von denen, die freiwillig (!) zu einem erschießungskommando gegangen sind, sondern von den leuten, die mehr oder weniger dorthin gedrängt wurden.
der wichtige unterschied zwischen einem, der in der ns-zeit ein verbrechen begangen hat, und einem s-bahn (tot-)schläger ist der, dass ersterer NUR unter diesen kranken sonderumständen eine untat begeht. der s-bahn schläger ist allerdings auch unter normalen umständen eine gefahr für die gesellschaft, weswegen man ihn eben einsperren muss. und genau das gilt bei ns-tätern (in den meisten fällen) eben nichtmehr: die tun keinem mehr was, und hätte man sie in ruhe gelassen, hätte dies sicherlich auch niemandem zum mord angestiftet.