Re: Roman Polanski verhaftet!

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abrakadabra

Registriert seit: 31.03.2008

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xGROBIxJeder Täter ist bis zu einem gewissen Grad von seiner Umwelt geprägt. Ein Robert Steinhäuser wäre in einem anderen Bildungssystem vielleicht nicht amokgelaufen, das kann nicht der entscheidende Maßstab sein. Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter hätte erkennen müssen, daß sein Handeln unrechtens ist und ob die Tat daher vorwerfbar ist oder nicht, was im Falle von Erschießungskommandos die Alte, Frauen und Kinder erschießen doch recht eindeutig zu bejahen ist, ein Verbotsirrtum scheidet aus. Somit stellt sich eigentlich nur die Frage ob irgendwelche Entschuldigungsgründe i.S.d. Strafrechts in Betracht kommen, insbesondere der übergesetzliche Notstand. Aber die NS-Täter waren in den wenigsten Fällen von einer ihre Existenz gefährdenden Sanktion bedroht, falls sie sich nicht an den Verbrechen beteiligten, den Mitglieder der Sonderkommandos wurde weitgehend freigestellt, ob sie sich an den Aktionen beteiligen, sie können daher nicht für sich reklamieren, keine Wahl gehabt zu haben. Sicher gwaren soziale Konsequenzen zu befürchten gewesen, aber nicht in dem Maße, als daß sich dadurch eine Mittäterschaft begründen ließe.

es geht mir nicht darum, inwieweit jemand von seiner umwelt geprägt wurde. es geht mir schlichtweg um etwas simpel utilitaristisches: die ns-verbrecher stellen keine gefahr mehr für die gesellschaft dar, und mit „abschreckung“ kann man bei ihnen auch nichtmehr argumentieren, da es wohl nichtmehr zu solchen sonderumständen wie in der nazi zeit kommen wird.

die amokläufer, schläger, und andere sind ihrer umwelt ganz offensichtlich sehrwohl gefährlich. es wäre einfach unverantwortlich solche menschen frei herumlaufen zu lassen, weil es wohl nur eine frage der zeit ist, bis sowas wieder passiert. und genau das kann man bei den ns-tätern absolut auschließen. mir geht es nicht um so komische konstrukte wie „schuld“ etc.