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xGROBIxNatürlich ist das auch Mord bzw. Totschlag, auch damals.
Ich glaube daß auch damals in weiten Teilen der Bevölkerung der Konsens geherrscht hat, daß es Unrecht ist, Säuglinge zu erschießen. Die Täter der Sonderkommandos sind ja nicht mehrheitlich erst im NS-Staat aufgewachsen, Ihre Sozialisation liegt ja weiter zurück. Das Argument mag vieleicht noch bei Jugendlichen NS-Tätern gelten, bei Menschen die 30-40 Jahre alt waren bei der Begehung ihrer Taten nicht.
Du widersprichst Dir. Du sagst, schuldhaftigkeit interessiert Dich nicht, aber bei den NS-Tätern seien auch die gesellschaftlichen Gesamtumstände zu berücksichtigen. Was denn nun?
ad 1, aha, und woher kamen dann die erschießungsbefehle? da hat’s ja sicher irgendeine art von „anordnung“ gegeben.
ad 2, aus irgendeinem grund, der NICHT der ist, dass diese täter kranke verbrecher waren, haben viele eben geglaubt, dass dsa „gemacht werden muss“.
ad 3, ich glaube du hast mich etwas falsch verstanden. mir ging es immer schon um das nützlichkeitsprinzip, das ich in diesem falle eben verletzt sehe. dass diese leute von äußeren umständen mehr oder weniger dazu „gezwungen“ wurden, spielt in meiner argumentation nur eine untergeordnete nebenrolle, und soll eher „erklären“ warum sowas passiert ist, und nicht das deshalb die täter zu verschonen sind. imo. sind sie zu verschonen, weil man hier nicht mit nützlichkeit argumentieren kann.
aber lassen wir das, ich denke einfach, dass du von sachen wie schuld, sühne, freiem willen usw. viel hältst – mir sind all diese sachen egal, und letztgenanntes leugne ich sogar.