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the4xeeffectad 1, aha, und woher kamen dann die erschießungsbefehle? da hat’s ja sicher irgendeine art von „anordnung“ gegeben.
Nur weil es einen Befehl gegeben hat, war es kein Mord? Interessanterweise wurde ja die Zielsetzung und die Durchführungsmethoden des Holocaust ja nie von der politischen Führung klar benannt oder gar im Wege der Legislative normiert, sondern den ausführenden Organen wurde nur in verklausulierter Form zu verstehen gegeben, was zu tun sei. Daraus ergibt sich ja auch die ganze NS-Sprechweise mit Vokabeln wie „Endlösung“ und „Sonderbehandlung“, das diente nicht nur der Geheimhaltung.
the4xeeffectad 2, aus irgendeinem grund, der NICHT der ist, dass diese täter kranke verbrecher waren, haben viele eben geglaubt, dass dsa „gemacht werden muss“.
Daß die Täter eine Notwendigkeit für die Aktionen (und sie aufgrunddessen ja auch als lästige aber eben doch notwendige Pflicht) sahen, sagt ja nur bedingt darüber etwas aus, ob es einen weitgehenden Konsens zur Vernichtung der Juden in der Bevölkerung gab…
the4xeeffectad 3, ich glaube du hast mich etwas falsch verstanden. mir ging es immer schon um das nützlichkeitsprinzip, das ich in diesem falle eben verletzt sehe. dass diese leute von äußeren umständen mehr oder weniger dazu „gezwungen“ wurden, spielt in meiner argumentation nur eine untergeordnete nebenrolle, und soll eher „erklären“ warum sowas passiert ist, und nicht das deshalb die täter zu verschonen sind. imo. sind sie zu verschonen, weil man hier nicht mit nützlichkeit argumentieren kann.
aber lassen wir das, ich denke einfach, dass du von sachen wie schuld, sühne, freiem willen usw. viel hältst – mir sind all diese sachen egal, und letztgenanntes leugne ich sogar.
Die „Nützlichkeiten“ einer Bestrafung ergibt sich aber nicht nur aus der Präventionslogik heraus, sondern es spielen ja auch andere Gesichtspunkte wie die Wahrung des Rechtsfriedens eine vieleicht sogar größere Rolle. Die NS-Täter sind da sicher ein Sonderfall, das Problem wird sich ja aber auch in Kürze erledigen. Nur grundsätzlich kann ein Strafrecht daß allein auf der Präventionstheorie fußt nicht die Anforderungen an einen Rechtsstaat erfüllen, allein weil eine Prognose doch bei den meisten Taten nicht möglich ist. Natürlich läßt sich leicht sagen, daß ein Demanjuk nicht auf seine alten Tage nochmal ein paar zehntausend Juden vergasen wird, aber wie ist das denn mit anderen Straftätern? Wie ein Polanski vieleicht nicht nochmal ne 13jährige bumsen? Oder wie sah die Prognose hierfür vor 20 Jahren aus? Oder zu dem Zeitpunkt zu dem er verurteilt wurde?
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Stay true, stay metal, Ingrid
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