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xGROBIx
Die „Nützlichkeiten“ einer Bestrafung ergibt sich aber nicht nur aus der Präventionslogik heraus, sondern es spielen ja auch andere Gesichtspunkte wie die Wahrung des Rechtsfriedens eine vieleicht sogar größere Rolle. Die NS-Täter sind da sicher ein Sonderfall, das Problem wird sich ja aber auch in Kürze erledigen. Nur grundsätzlich kann ein Strafrecht daß allein auf der Präventionstheorie fußt nicht die Anforderungen an einen Rechtsstaat erfüllen, allein weil eine Prognose doch bei den meisten Taten nicht möglich ist. Natürlich läßt sich leicht sagen, daß ein Demanjuk nicht auf seine alten Tage nochmal ein paar zehntausend Juden vergasen wird, aber wie ist das denn mit anderen Straftätern? Wie ein Polanski vieleicht nicht nochmal ne 13jährige bumsen? Oder wie sah die Prognose hierfür vor 20 Jahren aus? Oder zu dem Zeitpunkt zu dem er verurteilt wurde?
die anderen punkte sind mir jetzt mal egal, da das sowieso unser hauptthema ist:
ich habe auch NIRGENDWO gesagt, dass sich die nützlichkeit einer bestrafung nur aus der präventionslogik ergibt. aber es gibt eben auch KEINE egal wie geartete positive auswirkung, wenn man diese leute jetzt einsperren würde. uns wenn es sie doch gibt, dann sag mir jetzt bitte, was das sein soll, und auf welche art die bestrafung der gesellschaft heilsam ist.