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xGROBIxDer Nutzen ist die Wiederherstellung des Rechtsfriedens ohne den ein Rechtsstaat nicht denkbar ist. Der Staat muss dafür Sorge tragen, daß die Interessen aller Rechteinhaber einer Gesellschaft gegeneinander ausgeglichen sind. Deswegen erläßt er Strafgesetze, die je nach Schwere der jeweiligen Rechtsgutverletzung eine entsprechende Sanktion vorsehen. Und deswegen gibt es ja auch das Prinzip der Verjährung, daß ja annimmt, nach einer gewissen Zeit sei keine Bestrafung mehr notwendig, da der Rechtsfrieden durch den Zeitablauf bereits wieder hergestellt worden ist und eine Bestrafung somit zu einem neuen Ungleichgewicht des Rechtsfriedens führen würde. Aber bei den schwersten denkbaren Straftaten wie hundertfachem Mord kann das eben nicht eintreten, weil die Gesellschaft als Rechtegemeinschaft eben immer noch ein Interesse an der Strafverfolgung hat, anders etwas als bei einem 70 Jahre zurückliegendem Banküberfall, dessen Folgen sich ja durch Zeitablauf und diverse Währungsreformen erledigt haben.
das mag zwar als allgemeines prinzip taugen, aber doch gibt es fälle, in denen dieses schema nicht greift. ich denke, dass unser fall hier so einer ist. oder kannst du mir (konkret) sagen, was jetzt dadurch besser würde? der deutsche rechtsstaat hat schon seine glaubhaftigkeit, da brauchen wir uns keine sorgen machen.