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the4xeeffectdas mag zwar als allgemeines prinzip taugen, aber doch gibt es fälle, in denen dieses schema nicht greift. ich denke, dass unser fall hier so einer ist. oder kannst du mir (konkret) sagen, was jetzt dadurch besser würde? der deutsche rechtsstaat hat schon seine glaubhaftigkeit, da brauchen wir uns keine sorgen machen.
Das ist ja das schöne am Rechtsstaat, vorm Gesetz sind alle gleich, Wenn ich so etwas zum allgemeinen Prinzip erhebe, dann muß es auch für alle im gleichen Maße gelten. (wobei die fälle der ns-täter in vielerlei hinsicht natürlich juristisch problematisch sind) Wenn Du anerkennst, daß man aus diesen Gründen eine Verjährung für Mord nicht annimmt, warum soll das dann für NS-Täter nicht gelten? Der Staat muss so handeln um die eigene Rechtsstaatlichkeit zu garantieren.
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Stay true, stay metal, Ingrid
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