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Frankfurter Rundschau (07.03.11)
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Russells Gesundheitszustand hatte sich im Urteil aber strafmildernd ausgewirkt. „Er ist besonders straf- und besonders haftempfindlich“, hatte der Vorsitzende Richter Klaus Eckhardt in der Urteilsbegründung gesagt. Russell werde unter der Haft stärker leiden als ein gesunder 46-Jähriger.
Keine Ahnung, ob das eine Rolle gespielt hat…
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