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Schüler und Studenten haben eine offizielle Beschäftigung. Ich (Studentin, Nebenjob) kann dir gerne mal meinen Stundenplan zeigen, dann kannst du mir sagen, wo ich da noch irgendwas dazwischenschieben soll.
Voraussetzung für gemeinnützige Leistungen ist, dass sich die entsprechenden HartzIV-Empfänger NICHT um Arbeit bemühen. Jene, die nachweisen können, dass sie sich darum bemühen, und zwar be-mü-hen und sich nicht auf doof stellen beim Bewerbungsgespräch, damit sie ja keine Arbeit bekommen, sind hiervon ausgeschlossen.