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MetalEschiWenn der Staat das Geld, das er normalerweise für Hartz IV aufwendet, stattdessen für den Lohn desjenigen aufbringt, der die Arbeit durchführt, hat er auch nichts verloren. Damit sind wir zwar noch weit davon weg, dass der Lohn angemessen ist, aber die Frechheit, Leute im Arbeitslosenstatus zu belassen, ohne dass sie Arbeitslos sind, ist schonmal umgangen.
Vor allem liegt da rein formaljuristisch gesehen auch ein dicker Hund begraben. Jemanden zu einer solchen Tätigkeit zu verpflichten ist zunächst mal ein belastender Verwaltungsakt der natürlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss, d.h. die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Zunächst muss man sich erstmal fragen, welchen Zweck die Maßnahme dienen soll? Dem Zweck daß der Assi nicht Barbara Salesch glotzt den ganzen Tag? Die Maßnahme wird auch nicht erforderlich sein, weil bisher einfach kein Geld dafür aufgewendet wurde, also kann sie auch nicht so wirklich wichtig sein, eher so die richtung „nice to have“, womit man wohl derbe Probleme beim Punkt Angemessenheit bekommen wird.
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Stay true, stay metal, Ingrid
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